Immer mehr Geschäfte werden heute online abgewickelt. Sich im täglichen Geschäftsverkehr mit der Verwaltung oder Unternehmen immer wieder neu registrieren oder ausweisen zu müssen, ist mühsam und wenig sicher. Es braucht eine einfache, sichere und staatlich kontrollierte elektronische Identität. Mit dem E-ID-Gesetz wird endlich die Basis für ein sicheres, staatlich geprüftes Login geschaffen. Dabei sieht das Gesetz die in der Schweiz sehr bewährte Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten vor:
Der Staat prüft und bestätigt weiterhin die Identität einer Person und führt auch das Register mit den Daten, die zur Identifikation nötig sind. Die E-ID-Anbieter erhalten keinen Zugang zu den staatlichen Registern. Die zur Herausgabe der E-ID notwendigen Daten kann der Anbieter nur im Auftrag des Nutzers beim Staat abfragen und die Anbieter unterliegen den Regeln des Datenschutzgesetzes. Daten dürfen weder weitergeben noch ohne Einwilligung kommerziell genutzt werden.
Die Herausgabe der E-ID kommt von privaten Anbietern. Sie übernehmen die technische Umsetzung z.B. über Apps, Chipkarten oder USB-Sticks. Dies hat den Vorteil, dass E-ID mit den aktuellen Systemen kompatibel bleibt und aus Sicherheitsgründen immer dem neusten Stand der Technik entspricht. Um vom Bund anerkannt zu werden, müssen die privaten Firmen einen Sitz in der Schweiz haben, die Daten in der Schweiz bearbeiten und aufbewahren sowie umfangreiche Auflagen in Sachen Finanzen, Personal und Sicherheit erfüllen. Entgegen der irreführenden Kritik am neuen Gesetz ist die E-ID kein «digitaler Pass». Die E-ID ist lediglich eine Identität für den digitalen Raum: Man kann mit der E-ID weder ins Ausland reisen noch ist es ein offizielles Ausweisdokument.