Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gab in der letzten Zeit immer wieder zu reden und war Anlass zu politischen Vorstössen. In der Kritik standen zum Beispiel das Zustandekommen von Änderungen, die Handhabung von externen Verwaltungseinheiten, die Solidaritätsbeiträge – und auch die Gemeinden zeigten sich zunehmend unzufrieden. Man konnte aber dennoch nicht damit rechnen, dass der Regierungsrat unter der Führung des obersten Personalchefs, Finanzdirektor Peter Hodel, in dieser Sache einen derart mutigen Entscheid fällt.
Die FDP begrüsst es ausdrücklich, dass der Regierungsrat den GAV kündigt und damit den Weg für eine neue Personalgesetzgebung frei macht. Der aktuelle GAV ist – und das wissen wir schon lange – viel zu starr und verzettelt. Anpassungen sind nur mittels einstimmiger Entscheide der Gesamtarbeitsvertragskommission möglich. Und genau daran sind in der Vergangenheit schon viel zu oft dringend notwendige Neuerungen gescheitert.
Wir sehen eine grosse Chance darin, dass der Kantonsrat eine neue Gesetzgebung ausgestalten soll, die den Ansprüchen an ein zukunftsfähiges und differenziertes Personalrecht Rechnung trägt. Das bietet Chancen für den Kanton, aber auch für die Vielzahl von Mitarbeitenden in der Verwaltung und in den Schulen sowie für die weiteren Mitarbeitenden im Einflussbereich des Kantons, die ein Recht auf moderne Anstellungsbedingungen haben. Wir erwarten, dass sich der Kantonsrat bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen verstärkt an die Rahmenbedingungen in der Privatwirtschaft anlehnt und die Herausforderungen des Arbeitsmarkts berücksichtigt.